Ab dem 01. Januar 2024 ersetzt das E-Rezept bundesweit die bisherigen roten/grünen/blauen Rezepte für gesetztlich Versicherte. Für privat Versicherte ändert sich erst einmal nichts.

In unserer Praxis erhalten Sie ab sofort ausschließlich E-Rezepte.

Rezepte einlösen

In Ihrer Apotheke können Sie Ihr E-Rezept ganz einfach mit Ihrer elektronischen Versichertenkarten (eGK) Ihrer Krankenkasse einlösen. Wie in der Arztpraxis liest die Apotheke die Karte ein und kann hiermit hinterlegte E-Rezepte abrufen. Das eigentliche Rezept wird innerhalb der zentralen deutschen Telematik Infrastruktur gespeichert.

Wie bisherige Papierrezepte beträgt die Gültigkeit 1 Monat ab Ausstellung.

E-Rezept-App als Alternative

Ebenso haben Sie die Möglichkeit die Rezepte über eine App Ihrer Krankenkasse oder über die allgemeine E-Rezept-App der gematik abzurufen. In Ihrer Apotheke zeigen Sie einfach einen QR Code von Ihrem Smartphone vor. Hierüber kann die Apotheke das Rezept abrufen.

Bitte Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bzgl. der notwendigen Zugangsdaten (ggf. wird einmalig ein PIN Brief benötigt).

Bearbeitungsdauer

Sollten Sie spontan Rezepte benötigen dauert es ca. einen halben Tag bis das Rezept in der Apotheke verfügbar ist. Bitte bestellen Sie Ihre Rezepte nach Möglichkeit immer telefonisch oder per E-Mail vor!.

Wenn Sie von einem unserer Ärzte/Ärztinnen ein Rezept während eines Arztgespräches verordnet bekommen haben, so ist dies wenige Minuten später in einer Apotheke einlösbar.

Bestellungen von Wiederholungsrezept

Rezepte können wie bisher per E-Mail oder Telefon vorbestellt werden. Die Bearbeitungsdauer liegt wie bisher bei ca. einem (1) Werktag (Mo-Fr). D.h. E-Rezepte können Sie am nächsten Werktag einlösen.

Ausnahmen vom E-Rezept

In den nächsten Jahren wird das E-Rezept nach und nach alle Arten von Verordnungen ersetzen. Aktuell können nur reguläre Rezepte für gesetzlich Versicherte digital usgestellt werden.

FAQ – Fragen und Antworten zum E-Rezept

Weitergehende Informationen